FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Gratis-Zahnspange
In Österreich benötigen 30 % aller Kinder eine Zahnspange, was für viele Eltern eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellen kann. Um sicherzustellen, dass die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen für jedes Kind zwischen 5 und 18 Jahren erschwinglich ist, wurde im Jahr 2015 die Gratiszahnspange eingeführt. Die Kosten für die Behandlung werden von den österreichischen Gesundheitskassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam bei einem Beratungs- oder Untersuchungstermin zu klären, ob Ihr Kind Anspruch auf eine Gratiszahnspange hat.
Vertragspartner für Gratiszahnspange
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Einfach kieferorthopädische Kontrolluntersuchung vereinbaren
Gratis-Zahnspange
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Kontrolltermin vereinbaren
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Bei IOTN 4-5 Anspruch auf Gratiszahnspange
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Die Zahnspange mit Metall-Brackets ist absolut kostenlos
Voraussetzungen für die Gratiszahnspange in Niederösterreich und dem Burgenland auf einem Blick:
- Alter: Ihr Kind sollte im Alter zwischen 5 und 18 Jahren sein.
- Vertragspartner der Krankenkassen: Es ist wichtig, dass der behandelnde Kieferorthopäde ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist.
- Schweregrad der Fehlstellung: Der Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung ist ein weiterer wichtiger Faktor. Gemäß dem Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) muss die Fehlstellung als Grad 4 oder 5 eingestuft werden, um für eine Gratiszahnspange infrage zu kommen.
- Krankenversicherung: Um sicherzustellen, dass Ihr Kind eine Gratiszahnspange erhalten kann, ist es erforderlich, dass es oder Sie bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sind: ÖGK, BVA, BKK, SVA, VAEB oder SVB.
Ablauf bis zur Gratiszahnspange in der Praxis Leidl in Mattersburg?
- Vereinbaren Sie einen Termin: Rufen Sie uns einfach unter 02626/65380 an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis in Mattersburg, Burgenland.
- Check-Gratis-Zahnspange: In einem ersten Beratungsgespräch wird Frau Dr. Leidl prüfen, ob Ihr Kind Anspruch auf eine Gratiszahnspange hat.
- Planung: Wenn feststeht, dass Ihr Kind Anspruch auf eine Gratiszahnspange hat und Sie sich dafür entscheiden, werden detaillierte Scans und Fotos vom Gebiss gemacht. Frau Dr. Leidl plant die Behandlung im Detail und bespricht sie mit Ihnen beiden.
- Gratiszahnspange Zahnregulierung: Sobald die Planung abgeschlossen ist, wird mit der Zahnregulierung begonnen.
FAQ
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, mit einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung, bei denen nach dem IOTN ein Schweregrad von 4 oder 5 festgestellt wurde, haben in Österreich Anspruch auf eine Gratiszahnspange.
IOTN steht für „Index of Orthodontic Treatment Need", auf Deutsch „Index für kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit". Es ist eine Liste, die verwendet wird, um festzustellen, ob jemand eine kieferorthopädische Behandlung benötigt. Diese Liste hat fünf Stufen, die auch als „Grad“ bezeichnet werden.
Wenn jemand als IOTN 1 eingestuft wird, bedeutet das, dass die Notwendigkeit für eine Behandlung gering ist. IOTN 4 und 5 hingegen bedeuten, dass eine hohe Behandlungsnotwendigkeit besteht. Werden die Zahn- oder Kieferfehlstellungen Ihres Kindes hier eingestuft, hat es Anspruch auf eine Gratiszahnspange.
Den Schweregrad der Kiefer- oder Zahnfehlstellung Ihres Kindes bestimmt Frau Dr. Leidl, in unserer Praxis in Mattersburg.
Bei einer Zahn- oder Kieferfehlstellung, die nach dem IOTN mit Grad 1–3 eingestuft wurde, hat ihr Kind keinen Anspruch auf eine Gratiszahnspange. Eine Zahnregulierung ist nicht unbedingt erforderlich, wenn die Fehlstellung nicht schwerwiegend ist. Es ist jedoch ratsam, dies im Beratungsgespräch mit Frau Dr. Leidl zu besprechen. Oft kann eine frühzeitige Zahnregulierung bei IOTN Grad 1–3 langfristige Probleme vorbeugen und manchmal auch zum Selbstvertrauen des Kindes beitragen.
Unter Berücksichtigung aller genannten Voraussetzungen kann eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren genehmigt werden. In solchen Fällen erhält das Kind in der Regel eine herausnehmbare Zahnspange. Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren gilt dasselbe Prinzip: Wenn alle festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, haben auch sie Anspruch auf eine festsitzende Gratiszahnspange.
In Österreich werden, abhängig vom Alter, entweder herausnehmbare Zahnspangen oder festsitzende Zahnspangen mit Metallbrackets von den Krankenkassen übernommen.
Kinder bis 12 Jahren erhalten in der Regel eine herausnehmbare Zahnspange, die sie mehrere Stunden pro Tag tragen müssen. Dabei ist die Unterstützung der Eltern gefragt, damit die Behandlung erfolgreich verläuft.
Ab dem 12. Lebensjahr werden feste Zahnspangen mit silbernen Brackets verwendet. Diese Brackets werden auf die Zähne geklebt und mit einem Drahtbogen verbunden, der regelmäßig angepasst wird.
Leider können die jungen Patienten bei der Gratiszahnspange nicht zwischen verschiedenen Zahnspangenarten wählen. Deshalb gibt es keine abnehmbaren oder unsichtbaren Zahnspangen als Gratisoption für Jugendliche.
Die Zahnspangenbehandlung kann von jedem Facharzt für Kieferheilkunde durchgeführt werden. Jedoch wird die Gratiszahnspange nur von Kieferorthopäden angeboten, die Verträge mit Krankenkassen haben, die diese Leistung übernehmen. In unserer Praxis in Mattersburg, Burgenland wird die Gratiszahnspange von Frau Dr. Leidl gesetzt. Wird die Behandlung von einem Kieferorthopäden durchgeführt, der kein Vertragspartner der Krankenkassen ist, werden die Kosten nur teilweise übernommen. Wie viel genau dann erstattet wird, hängt auch davon ab, wie schwerwiegend die Zahnfehlstellung ist. Allerdings ist die Erstattung bei NICHT-Vertragsärzten bei weitem nicht so umfassend.
Wenn Sie sich entscheiden, die Zahnspangenbehandlung bei einem anderen Kieferorthopäden durchführen zu lassen, der keinen Krankenkassenvertrag hat, müssen Sie möglicherweise die Kosten selbst tragen, da dieser keine Gratiszahnspange anbieten kann. Die Höhe dieser Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Ausmaß der Fehlstellung, der Art der Behandlung und den individuellen Vereinbarungen mit dem Kieferorthopäden. Es ist ratsam, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden, um Informationen darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für die Behandlung bei einem anderen Kieferorthopäden erstatten können.
Die Dauer der Zahnregulierung mit der „Gratiszahnspange” unterscheidet sich nicht von der Behandlungsdauer herkömmlicher Zahnspangen und hängt hauptsächlich vom Schweregrad der Zahnfehlstellung ab. Bei der festen Gratiszahnspange kann die Behandlung zwischen 1 bis 3 Jahren dauern, während bei der herausnehmbaren Gratiszahnspange etwa 6 Monate bis 2 Jahre eingeplant werden sollten. Selbst wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr nicht abgeschlossen ist, sind in fast allen Fällen weitere Maßnahmen im Rahmen der Gratiszahnspange kostenfrei.
Ja, die Gratis-Zahnspange in Niederösterreich oder Burgenland ist tatsächlich kostenlos, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt, sind: Das Kind oder der Jugendliche leidet unter einer schweren Zahn- oder Kieferfehlstellung (IOTN 4 oder 5), ist bei einer österreichischen Krankenversicherung versichert, die die Gratiszahnspange anbietet, und die Behandlung wird von einem Kieferorthopäden durchgeführt, der Vertragspartner dieser Krankenkasse ist.
Am besten wenden Sie sich an einen Kieferorthopäden oder eine Kieferorthopädin, denn diese sind auch auf Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert. Frau Dr. Romana Leidl ist Vertragspartnerin für die Gratiszahnspange und steht Patienten aus dem Burgenland und Niederösterreich als kompetente Ansprechpartnerin für eine umfassende Beratung und Einstufung zur Verfügung.